Dr. Berger ist Oberstadtdirektor a.D., Mitglied des Städteregionstages
und Vorsitzender der Seniorenunion Aachen
Das Thema, das Sie mir vorgeben, ist komplex, teilweise sperrig, korrekt kaum ohne Bezug auf Rechtsvorschriften darstellbar und verspricht keine rhetorischen Höhenflügen. Unterbrechen Sie mich sofort, wo ich unverständlich bin.
Den Einstieg zu den zahlreichen Statements von Ratsmitgliedern der Stadt Aachen zu ihrem Gefühl, mit der Städteregion nicht auf Augenhöhe zu kooperieren, findet man, wenn man sich ungeschönt klarmacht, was ein Landkreis ist, und was er darf. Wenn man das geschafft hat, muss man noch erfassen, dass die Städteregion, ein Kreis ist. Und was ist ein Landkreis oder verkürzt ausgedrückt ein Kreis? Er ist ausschließlicher und eigenverantwortlicher Träger der öffentlichen Verwaltung der überörtlichen Angelegenheiten auf seinem Gebiet, sprich, dem Gebiet der ihm angehörenden Gemeinden. Die einem Kreis angehörenden Gemeinden sind normalerweise ähnlich groß und ähnlich leistungsfähig. Dass Städte über 200000 EW mit Städten unter 100000 EW einen Kreis bilden, ist eher die Ausnahme. Demnach hätten Aachener Ratsmitglieder, wenn sie es denn mit der Kreisorganisation nicht so strikt wollten, zwei Wortlaute des AC Gesetzes kritischer lesen sollen:
1. Den § 1, der sagt: Aus den Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen wird ein neuer Gemeindeverband gebildet. Das Gebiet der Städteregion Aachen besteht aus dem Gebiet der zu ihr gehörenden Gemeinden. Man muss nicht Iura studiert haben, um das zu verstehen.
Und 2. den § 5, der sagt: Auf die Stadt finden die für Kreisangehörige Gemeinden geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Was durch Gesetz anders bestimmt oder laut Aachener Kritikern „anders gemeint“ war, oder spezifischer ausgedrückt, was verbleibende Kreisfreiheit in Regionalgesetzen bedeutet, darum geht der von der Presse genüsslich begleitete Streit. Wie kam es zur Städteregion?
Da saßen fast alle damaligen Meinungsführer nämlich Innenminister Wolf und Integrationsminister Laschet, der Kommunalabteilungsleiter im NRW Innenministerium, Landrat Meulenbergh, und die Herren Henke MdL , Einmal MdL, Wirtz MdL, Billmann MdL, und der Fraktionsvorsitzende der Rats CDU Baal, am 01.02.06 im Landtag NRW so richtig historisch zusammen.
Laut einem Aktenvermerk, den ich mir damals fertigte wollten der bisherige Kreis Aachen und die Stadt Aachen:„partnerschaftlich in einer gemeinsamen Institution arbeiten, die mit der vorhandenen Gremienvielfalt aufräumt, der Region ein starkes, unverwechselbares Profil gibt und letztlich grenzüberschreitende Kontakte bündelt.“ So wollte man das im Februar 2006!
Allerdings, so betonte bei dieser Verhandlung der damalige Landrat Meulenbergh: Man wolle den aus 10 Städten bestehenden Gemeindeverband „auf Grundlage der Kreisordnung“ lediglich ergänzt um Elemente der Gemeindeordnung gründen. Es entstehe eine neue Gebietskörperschaft in Form eines Gemeindeverbandes, der die Rechtsnachfolge des Kreises Aachen antritt. Der Status der Stadt Aachen als Oberzentrum und ihre Kreisfreiheit blieben erhalten, (Komma!) soweit nicht das „Aachen-Gesetz“ anderes bestimme.
All dem stimmten alle, also auch die aus der Stadt kommenden Verhandlungspartner zu und die CDU Kreisvorsitzenden Wirtz und Laschet bestimmten den 20 Oktober 2006 zum 1. gemeinsamen Kreisparteitag, der unter der Überschrift:“ Mit 100 Prozent ab in die Zukunft“ die zitierten Grundsätze beschloss. Das Foto der sich vor die Kamera drängenden Mütter und Väter dieses Parteitages bewahre ich gut auf und insbesondere die Worte des aus der Städteregion inzwischen ausgetretenen Fraktionsvorsitzenden der CDU Ratsfraktion Harald Baal in dem dazugehörigen AZ Bericht: “in 20 Jahren werden wir vielleicht wieder an dieser Stelle sitzen und den ersten gemeinsamen Parteitag mit den Kollegen aus der Parkstad Limburg aus Maastricht, Lüttich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien abhalten.“ Besser im Sinne einer Region im Wettbewerb der Regionen geht es nicht!
Und nach solchen Visionen überdehnen seit einigen Monaten Führungspersönlichkeiten aus Aachens Politik und Verwaltung Probleme finanzieller und Aufgabenkompetenter Abstimmung, ins Ungemessene. „Weil man nicht die dem Rat der kreisfreien Stadt zustehenden Rechte und Kompetenzen aufgeben kann“ verscherzt man die Chance, von unseren Nachbarregionen und Metropolregionen weiter ernst genommen zu werden.
Beliebteste Aussage: AZ 19.11 „Das, was jetzt beschlossen wurde, entspricht nicht dem, was ursprünglich mit Städteregion gemeint war.“ Ja, was war denn gemeint? Auch dazu gibt es neuerdings ein Zitat:“ Das Gesetz ….regelt die Zusammenarbeit zweier auf der Kreisebene gleichgestellter Gebietskörperschaften.“ Dieser Satz ist einer der Allzweckeinwände, nach dem bewährtem politischen Schema: Ja, Aber! Aber mit dem Prinzip: Ein bisschen Städteregion kann eine Region nicht zur Region werden.
Skeptikern verkaufte man schon damals die Städteregion immer wieder mit der auf Werbung für die Städteregionsgründung getrimmten Falschaussage. Ich zitiere: “Der Kreis verschwindet mit Gründung der Städteregion von der Landkarte, weil nur durch die Auflösung die neue Einheit entstehen kann.“ AZ 29 Dez. 2008 Seite 15 Auch in der Kommunalwahlnacht 2009 jubelte die AZ in einer Überschrift:“ Der Kreis ist Geschichte“ Der gleiche Autor merkte ersichtlich nicht die Widersprüchlichkeit zu dieser Geschichtsaussage, als er am 2. Oktober 2009, also noch vor Zusammentritt des 1. Städteregionstages, berichtete : Etschenberg habe schon vor seiner Wahl zum Städteregionsrat noch als Kreisdirektor die Weichen gestellt und Zitat:“ die bisherige Kernstruktur der Kreisverwaltung“ mit den früheren Dezernenten erhalten. Der bemerkenswerte Zeitungsausschnitt zeigte neben den bisherigen Kreisdezernenten ein Dezernat mattiert und ohne Namen, das war der in innigster Verbundenheit zwischen den städtischen und Altkreislichen Schwarz Grünen fertig verabredete Deal zur Besetzung des Sozialdezernates. Heute nach den Flitterwochen zählt das alles nicht mehr.
Genau das hatte ich vermutet, als ich 2006, drei Jahre vor der 1. Wahl zur Städteregion unter anderem auch mit Aachens späterem OB als Zuhörer sagte:
„Die Städteregion Aachen bedeutet den angeblichen Untergang des Kreises Aachen und sie bedeutet den wirklichen, von der Stadt Aachen gewollten Verlust des Privilegs ihrer Kreisfreiheit“. „Angeblich“ nannte ich das Ende des Kreises Aachen, weil er in der logischen Sekunde seines Untergangs im gleichen Akt als Großkreis mit dem Namen „Städteregion“ neu entstand, weil sein bisheriges Bürogebäude das Kreishaus Gebäude der Städteregion blieb, seine bisherigen Mitarbeiter auch Mitarbeiter der Städteregion blieben und die Funktion des Landrats in die Funktion des Städteregionsrates umgewandelt wurde. „Wirklich“ nannte ich den Verlust der Kreisfreiheit der Stadt Aachen, weil die Stadt künftig jedenfalls im Bereich ihrer Städteregionsmitgliedschaft ausschließlich den rechtlichen Vorschriften für Landkreise unterlag, weil sie Regionsumlage nach gleichen Maßstäben wie alle anderen zahlen muss und, weil die Tatsache, dass die Stadt weiter für ihr Oberhaupt den Titel Oberbürgermeister behalten durfte und die Tatsache, dass die 5 Aachener Bezirksvertretungen bestehen bleiben, nur den wenigsten Bürgern Tränen der Rührung abnötigten. Den Bürgern in Großstädten ist häufig prinzipiell gleichgültig, welche Kommunalkörperschaft ihnen kommunale Dienstleistungen erbringt, wenn diese nur gut sind, und den Mitgliedern von Kreistag und Stadtrat war alles recht, nachdem sie einstimmig im Dezember 2006 ein Eckpunktepapier zur Gründung der Städteregion beschlossen hatten. Man beschloss ein von meinen Hinweisen unbeeinflusstes Aachengesetz, bei dem 570 Gemeinderatsmitglieder, Kreistagsabgeordnete und Stadtratsmitglieder, (letzteren heftete die Stadtverwaltung übrigens noch fürsorglich Erläuterungen zur Kreisordnung an die Vorlage), dem Entwurf des Landtages zustimmten.
Und irgendwann ging dann das Kompetenzgerangel los.
Am 20. März 2010 schrieben die AN: Zitat “ FDP forderte den Städteregionsrat auf, jeden Anschein zu vermeiden, der Vorgesetzte des Oberbürgermeisters zu sein“
Am 20 April : Zitat „OB Philipp ermuntert seine führenden Mitarbeiter, sich von der Städteregion nichts gefallen zu lassen.“ „Es gibt keine hierarchischen Beziehungen.“
Und schließlich am 17.Juni Zitat:“ Stadt Aachen sieht offenbar Eigenständigkeit als kreisfreie Stadt bedroht und lässt das Rechtsverhältnis in einem Gutachten klären“
Und am 15.3. 11 „Aachens OB lässt Muskeln spielen“ „Philipp will bis Ende 2012 Klarheit über einen Neuanfang. Vetorecht für Bürgermeister im Gespräch“
War diese Kritik bei sorgfältiger Lektüre des Aachengesetzentwurfs vorhersehbar? Ich meine, ja, und es gibt mindestens einen kompetenten Beleg dafür:
Der Deutsche Städtetag, Kommunalinteressenverband der Großstadt Aachen, schrieb am 1. Oktober 2007 an den Innenminister mit Durchschrift an alle Beteiligten: Zitat „ Die Qualifizierung der Rechtsstellung der Städteregion im Gesetzentwurf als Kreis im Sinne von Art.28 GG steht in einem schwer auflösbaren Widerspruch zur Festlegung der Rechtsstellung der Stadt als kreisfreie Stadt.“ Der Städtetag empfahl daher, mit dem Wortlaut des Aachengesetzes sicher zu stellen, dass nur die generelle Wahrnehmungszuständigkeit der Städteregion für ausschließlich den Kreisen übertragene Aufgaben fest stehe und hätte im Aachengesetz folgende Formulierung für wünschenswert gehalten: „Gleichberechtigt daneben steht die Aufgabenzuständigkeit der kreisfreien Stadt auch für solche Aufgaben, für die ansonsten die Kreisebene zuständig wäre, soweit es das Gebiet der Stadt Aachen betrifft.“ Fachkompetenter konnte man nicht gewarnt werden. Weil man das selbst für hochprofessionelle spätere Rechtsgutachter nicht zweifelsfrei hinbekommen hat, sieht die Kernstadt jetzt genau diese Probleme.
Inzwischen hat am 17. November der Städteregionstag mit 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen und 13 Neinstimmen ein Bekenntnis zur Städteregion formuliert und gleichzeitig eine Verfahrensregelung für künftige Abstimmungsverfahren angeboten. Den noch Aufgeregten hat der Chefredakteur beider Aachener Zeitungen am 19 November die Frage gestellt:“ Wie überwinden wir durch Zukunftsentwürfe lokalen Eigensinn?“ Er forderte:“ Chancen sehen, statt auf irgendeinem Status Quo beharren: Führung.“ Inzwischen forderte IHK Präsident Wirtz, Aachen zu einer überregionalen Marke zu machen und die Mitglieder der vereinigten Aachener Unternehmerverbände erklärten am 29 November:“ Nur mit der Städteregion können sich Stadt Aachen und die Kommunen des ehemaligen Kreises als attraktiver Lebensraum mit hohem Entwicklungspotential über die Region hinaus präsentieren.“ Aus meiner Sicht bedeutet das: Ein Gefühl für Wichtiges gegenüber unwichtigem kleinem Zuständigkeitskaro entwickeln. Kapieren, dass jedes, ich betone jedes Statement zur Städteregion von den berichtenden Journalisten und von den Bürgern nur gegen die Politik gelesen wird. Also aufhören, dem Affen Zucker zu geben.
Ich will Sie nun noch auf die Struktur und die Vorteile des Regionalkreismodells, welches das AC Gesetz abbildet, hinweisen. Wir dürfen einfach nicht den Vorteil und das Privileg, als Region im Globalisierungswettbewerb mit dem richtigen Fahrzeug ausgestattet, zu fahren um das Linsengericht kleinlicher Zuständigkeiten im Bereich unterschiedlicher Aufgaben und das Kompetenzgezänk unbelehrbarer Verwalter unterer Ebenen preisgeben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Historisch wurden in Verdichtungsräumen immer wieder Ansätze zur Bildung größerer Regionalkreise diskutiert. Unter einem Regionalkreis wird eine überörtliche Gebietskörperschaft verstanden, die verfassungsrechtlich wie ein Kreis organisiert ist, die aber durch Integration einer vormals kreisfreien Kernstadt und ggf. auch ihrer Nachbarkreise - eine funktionale Stadtregion bildet. Bei dem Begriff „Regionalkreis" handelt es sich nicht um einen in einem Gesetz auffindbaren Rechtsbegriff, sondern eher um den Gegensatz zu einer „Regionalstadt". Was ist denn das nun schon wieder? Bestes Beispiel ist Berlin:
Mit der Erweiterung des bis 1920 relativ überschaubaren Berliner Stadtgebietes um das Gebiet mehrerer Stadtkreise wurde die Stadtgemeinde Groß-Berlin gebildet. Angesichts der Dimension dieser vergrößerten Stadt Berlin entstand ein Typ von Stadt, der als Regionalstadt bezeichnet wird und für den ein ständiges Spannungsverhältnis zwischen den Kompetenzen der Gesamtstadt und den einwohnermäßig starken, rechtlich aber unselbstständigen Stadtbezirken (Wedding Neukölln Tempelhof Kreuzberg Prenzlauer Berg) charakteristisch ist.
Als Lehre aus den Konflikten in Berlin zog man die Erkenntnis, dass ein Regionalkreis, wie wir ihn haben, nicht so groß sein darf. dass er Verlustängste bei staatlichen und kommunalen Institutionen schürt.
Die Region Hannover, unser Vorbild, stellt vorbildlich eine kommunale Handlungseinheit dar, die alle wesentlichen stadtregionalen Aufgaben vereinigt. Die Region Hannover lehnt sich mit ihrer inneren Struktur an die der Landkreise an.
Die Regionalkreislösung gilt in Deutschland für
n Saarbrücken, Hannover, Aachen
n Sie ist eine Kreisähnliche Gebietskörperschaft mit starker, integrierter Kernstadt; Sie übernimmt für die Stadtregion (fast) alle Kreisfunktionen , und kann weitere Aufgaben übernehmen
n Vorteil: Bündelung der stadtregionalen Kompetenzen, Synergien durch Zusammenlegung der Kreisfunktionen, starke stadtregionale Politikebene, klare Zweistufigkeit
n Nachteile: hohe Einstiegsschwelle, sensibles Verhältnis Kernstadt/Region, starke Prägung durch hoheitliche Aufgaben
Die 400000 Einwohner größere Stadt Hannover fühlt sich bei diesen Rechtsstrukturen eines Regionalkreises wohl.
Um noch mal auf die in der Presse fokussierten Elemente des Streits zurückzukommen, wurde die Provokation des von mir erwähnten Städteregionstagbeschlusses vom 17. November in der Beschlussziffer 7 gesehen. In der steht: „Der Städteregionstag wird im Einklang mit der Kreisordnung keinem Vetorecht bzw Zustimmungsvorbehalt des Stadtrates Aachen gegenüber Beschlüssen des Städteregionstages zustimmen.“ Sehr geehrte Kartellbrüder, abgesehen davon, dass ich der Streichung dieser Ziffer 7 zustimmen würde, weil gültiges Kommunalverfassungsrecht weder durch Beschwörungen noch durch deren Unterlassung verändert wird, finde ich die Ansicht, dass ein kommunales Parlament seine Beschlüsse nur unter dem Zustimmungsvorbehalt eines Mitglieds der von diesem Parlament kontrollierten 10 Körperschaften fassen darf, abenteuerlich. Hat man sich einmal überlegt, was geschähe, wenn der Städteregionstag den mindestens 27 Mio betragenden Fehlbetrag des Doppelhaushaltsentwurfs 12/13 nicht der Ausgleichsrücklage wegnehmen würde, sondern in die von den Mitgliedsstädten zu zahlende Regionsumlage einrechnen würde? Die vor keinem Verwaltungsgericht anfechtbare Millionenmehrbelastung des Aachener Stadthaushaltes würde den Puristen der Stadt Aachener Kreisfreiheit schnell klarmachen, was es mit dem Umfang dieser Kreisfreiheit im Aachengesetz wirklich auf sich hat.
Wir müssen Region bleiben, weil nur noch Regionen, und nicht einzelne Kommunen Standort- und Handlungsräume für Unternehmen sind. Politische Verantwortung und Transparenz kann nur auf regionaler Ebene zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Lebensqualität, und des Ressourcenschutzes führen, weil das Steuern der Flächennutzung, der Flächenentwicklung, der Verkehrsplanung, des ÖPNV, der Ver- und Entsorgung, des Regionalmarketing, der Strukturpolitik, und des Intraregionaler Lastenausgleichs auch von einem Oberzentrum, wie der Kernstadt Aachen, nicht mehr allein zu leisten ist.
Bei einer eindrucksvollen Vortragsveranstaltung in Hannover nach 10 Jahren Städteregion Hannover habe ich für die Städteregion Aachen als Verhaltensregel mitgenommen:
Danke!
Rede von Städteregionsrat Helmut Etschenberg zur Eröffnung der Sondersitzung des Städteregionstages am 17.11.2011
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit der UWG und den LINKEN eine Sondersitzung des SRT beantragt. Diesem Antrag bin ich mit der Einladung zur heutigen Sitzung gefolgt. Einziger TOP soll die
Weiterentwicklung der StädteRegion Aachen sein. Ein eigener Beschlussvorschlag wird nicht eingebracht. Auch von den Fraktionen FDP, CDU und Grüne lag bis zum gestrigen Tag kein Antrag für die
Beratung in der heutigen Sitzung vor (auf diesen kommen wir ja später
noch zurück).
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich erlebe es zum ersten Mal in meiner langen beruflichen Tätigkeit, das es zu einem TOP, der von allen Fraktionen als bedeutend bewertet wird, keinen inhaltlich formulierten Antrag gibt, über
den abgestimmt werden soll. Da stellt sich manch einer die Frage: Ein Versäumnis, bestehende Ratlosigkeit oder bewusst so gewollt? Daher war es meine Pflicht und Aufgabe der Verwaltung, eine
Vorlage zur
Standortbestimmung der StRegion für die Beratungen in der heutigen Sitzung zu erstellen. Das ist die inzwischen überall diskutierte Vorlage 2011/0469, deren Inhalt aber der ein oder andere
Diskutant offensichtlich gar nicht kennt. Bemerkenswert! Bei der Vorlage 0469 handelt es sich nämlich nicht um ein „neues Papier Etschenberg“ sondern ausschließlich um die Darstellung der
heutigen, schwierigen
Situation der StädteRegion Aachen mit den Realitäten des kommunalen Lebens. Deren Intention im Kern (nicht im Detail) alle Bürgermeister und auch der Oberbürgermeister kennen, weil über die
Situation von StädteRegion und Stadt Aachen auch in unseren Bürgermeister-Konferenzen engagiert diskutiert wird. Ein Hinweis ist mir besonders wichtig: Ich gebe den Antragstellern der heutigen
Sondersitzung – also SPD, UWG und LINKE - ausdrücklich Recht (was selten vorkommt) – dass es hier und heute nicht um eine Position „der Verwaltung“ sondern hier und heute um Ihre Position geht.
Erstmals wird der SRT durch den Antrag von SPD, UWG und LINKE in die Situation gebracht, quasi gezwungen, sich eine eigene Meinung in dieser Frage zu bilden. FAZIT daraus: Sie, die Fraktionen,
die Mitglieder des SRT stehen heute im Mittelpunkt des Geschehens – nicht ich. Sie sind gefragt gemäß Begründung der Antragsteller - nicht ich. Sie müssen Antworten geben, wie Sie die Zukunft der
StRegion sehen – nicht ich. Meine Meinung kennen Sie: Ich habe Ihnen in der Vorlage 0469 aufgezeigt, dass nach meiner Auffassung die Bildung der StRegion die richtige Antwort auf die neuen
Herausforderungen in unserer Region war und ist. An dieser Auffassung hat sich bei mir nichts geändert. Ich habe in der Vorlage 0469 ausgeführt, dass die StRegion die geforderten Synergie-Effekte
bereits weitestgehend erreicht hat. Darauf ist die Verwaltung zu Recht stolz. Das ist eine Leistung der vielen bürgernah und qualifiziert arbeitenden Mitarbeiter/ innen.
Ich habe in der Vorlage 0469 als Beschlussvorschlag die Fortführung und Weiterentwicklung der StRegion Aachen, das besondere Abwägungsgebot der Interessen des Oberzentrums Stadt Aachen, die finanzielle Zurückhaltung bei neuen Aufgaben der StRegion, den Willen zur engen interkommunalen Kooperation sowie die bestehende Rechtslage und deren Grenzen wieder gegeben. Insbesondere für letzteres gescholten zu werden ist für mich eine neue Erfahrung. Und wenn ich meine Pflicht erfülle, wenn ich die Regelungen des Aachen-Gesetzes beachte und wenn ich im Einklang mit den Beschlüssen meiner Gremien meine Arbeit tue, dann trifft es mich nicht, sowohl von roter, grüner oder schwarzer Seite dafür massiv und unangemessen kritisiert zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Im Mittelpunkt der Diskussionen steht offensichtlich immer wieder neu die Frage, ob die StRegion der Stadt Aachen die gemäß Aachen-Gesetz normierte Kreisfreiheit nehmen will. Ein klares NEIN
dazu. Der Status der kreisfreien Stadt Aachen ist im Aachen-Gesetz eingeschränkt worden, nicht durch die StRegion. Die Kreisfreiheit ist nicht mehr allumfassend. Das ist nicht neu. Die Stadt
Aachen ist daher auch verpflichtet, wie alle anderen regionsangehörigen Kommunen die
Regionsumlage zu zahlen. Dafür entscheiden aber auch die in der Stadt Aachen gewählten, unmittelbar politisch legitimierten Abgeordneten über alle Angelegenheiten aller zehn regionsangehörigen
Kommunen. Und in der Sitzung am 15. Dezember werden Sie zum Beispiel das Budgetrecht des Parlamentes wahrnehmen. Ich habe in meiner Vorlage zum Ausdruck gebracht, dass Ausgangspunkt bei der
Gründung und auch heute ausschließlich der politische Wille das entscheidende Kriterium ist, ob die StRegion eine Zukunft hat oder auch nicht. Und an dieser Stelle schlage ich den Bogen zu dem
gestern eingebrachten Antrag von CDU und Grüne:
Wegen der momentanen Rechtslage ist es natürlich sinnvoll und nach Vorne gerichtet, sich Gedanken über Wege der Verständigung unterhalb einer Rechtsänderung zu machen, um weiter zu kommen.
Daher begrüße ich diese Initiative, enthalte mich aber heute einer inhaltlichen Stellungnahme, weil die Zeit dafür zu kurz ist. Ich erkläre aber in aller Offenheit, dass ich bereit bin, auf
breitem Einvernehmen
erarbeitete, konstruktive Wege mit zu gehen. Dazu gehört es für mich auch, die Haltung aller regionsangehörigen Kommunen zu kennen.
Eine Beratung darüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Ihr Recht und Ihre Pflicht. Es ist am Ende der Erörterungen dann eine Entscheidung „der Politik“, also des SRT und nicht der
Verwaltung. Wie sähe denn eine Alternative aus? Wenn es den politischen Willen nicht mehr geben sollte (was ich außerordentlich bedauern würde), das umzusetzen, was man vom Landtag NRW im
Aachen-Gesetz gefordert und bekommen hat, dann müsste man daraus Konsequenzen ziehen. Nur für diesen Fall wäre über eine Alternative zu beraten – die ich in ihrer Konsequenz aufgezeigt habe. Ab
heute stehen Sie, die Fraktionen des SRT im Mittelpunkt, denn Sie sind durch den Antrag der drei Fraktionen gefordert, sich eine Meinung zu bilden, Antworten zu geben. Ich sehe der Diskussion und
Meinungsbildung mit besonderer
Aufmerksamkeit entgegen. Sie werden verstehen, dass für mich die heutige Sitzung natürlich eine besondere Herausforderung bedeutet. Die Menschen in der Region verfolgen unsere heutige Sitzung
ebenfalls mit besonderer Aufmerksamkeit. Auch daran sollten wir alle denken.
Ich halte es für wichtig, heute die richtigen Signale zu senden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
1993
fusionierten Stadtsparkasse und Kreissparkasse zur Sparkasse Aachen. Inzwischen befindet sie sich unter den TOP 10 der deutschen Sparkassen und ist mit einer Bilanzsumme von über 9.300 Millionen Euro derzeit auf Platz 75 aller Banken in der Bundesrepublik Deutschland.
2001
ist das frühere Straßenver-kehrsamt des Kreises Aachen gemein-sam mit dem früheren Straßenver-kehrsamt der Stadt Aachen im „Zweckverband Straßenverkehrsamt Aachen“, mit Sitz in Würselen, zusammengeführt worden.
2004
haben sich die Stadt Aachen, der Kreis Aachen und die neun kreisange-hörigen Städte und Gemeinden in Form eines Zweckverbandes zusam-mengeschlossen, aus dem nun 2009 die StädteRegion Aachen, zusammengesetzt aus den zehn Städten und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen, hervorgehen soll.
2004/2005
- mit Schuljahresbeginn erfüllt der Schulverband in der Städ-teRegion Aachen die Schulträgeraufgaben für die neun Berufskollegs (an zehn Standorten), für die bis dato das Schulverwaltungsamt der Stadt Aachen und das Amt für Kreisschulen und berufliche Bildung des Kreises Aachen zuständig waren. Aktuell besuchen etwa 19.000 Schülerinnen und Schüler diese Berufskollegs. In der Stadt Aachen: Berufskolleg für Gestaltung und Technik, Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, Käthe-Kollwitz-Schule, Mies-van-der-Rohe-Schule und Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg. Im Kreis Aachen: Berufskolleg Alsdorf, Berufskolleg Eschweiler, Berufskolleg Herzogenrath und Berufskolleg Simmerath/ Stolberg.
2006
wurde in der StädteRegion der gemeinsame Handwerkerparkausweis eingeführt. Bezugsberechtigte Handwerksbetriebe können seitdem einen gemeinsamen Parkausweis zum Preis von 120 Euro pro Jahr bei den örtlich zustän-digen Straßenverkehrsbehörden erhalten. Die Ausnahmegenehmigung wird auf die jeweilige Firma ausgestellt und berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und in Halteverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht sowie an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und auch auf Bewohnerparkplätzen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist. Auch Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Region Aachen haben, können die Genehmigung bei einer beliebigen Straßenverkehrsbehörde in der Region Aachen beantragen. Bestehende lokale Ausnahmeregelungen bleiben von diesem Ausweis unberührt und behalten so mit ihre Gültigkeit. Ebenfalls eingeführt wurde die Familienkarte. Jede der zur StädteRegion Aachen gehörenden Kommunen verfügt bereits heute über vielfältige kom-munale kinder- und familienfreundliche Angebote. Mit der Familienkarte der StädteRegion Aachen wurde ein Zeichen familienorientierter Politik innerhalb der StädteRegion Aachen gesetzt, denn die Karte bietet den in der Region lebenden Familien zahlreiche Angebote, die über die Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg regional genutzt werden können. Der umfang-reiche Leistungskatalog verfügt bereits weit über 400 Angebote von kommunalen Einrichtungen und von Unternehmen aus Dienstleistung, Handel, Gastronomie. Die angebotenen Leistungen sollen zur Entlastung des Familienbudgets führen und Anregungen für gemeinsame Aktivitäten - als Beitrag für gelebte Familienfreundlichkeit in der StädteRegion Aachen - liefern. Bisher wurden schon weit mehr als 10.000 Familienkarten ausgegeben. Vor diesem Hintergrund blickte im Herbst 2006 die CDU in der StädteRegion auf einem ersten gemeinsamen Parteitag zuversichtlich in die gemeinsame Zukunft.
2006-2008
Nach dem Auftakt des Zukunftsprogramms im August 2006 wurden im Februar 2008 die Zwischenergebnisse der Forenreihen (im Schwerpunkt: Wirtschaft/Arbeit, Gesundheit/Soziales und Bildung) vorgestellt, die Abschlussveranstaltung war am 18. Juni 2008.
21. Februar 2008
– der nordrhein-westfälische Landtag schafft die gesetzgeberischen Voraussetzungen für die StädteRegion Aachen.
7. Mai 2008
Kreisdirektor Helmut Etschenberg wird von der CDU in Stadt und Kreis Aachen gemeinsam als Spitzenkandidat für das Amt des StädteRegionsrates nominiert.
4. November 2008
Bis auf den letzten Platz war der Ballsaal des Alten Kurhauses zu Aachen gefüllt. 198 von 200 Delegierten der beiden Aachener Kreisverbände der CDU waren erschienen, daneben über 100 Gäste aus allen zehn Städten und Gemeinden der künftigen StädteRegion Aachen. In dieser eindrucksvollen und historischen Atmosphäre haben die Christdemokraten aus Kreis und Stadt Aachen Helmut Etschenberg, den 61-jährigen Kreisdirektor des Kreises Aachen mit einem fast einstimmigen Votum von 99,49 Prozent zu ihrem gemeinsamen Kandidaten für das künftige Spitzenamt in der StädteRegion Aachen gekürt. Als erster gratulierte Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers.
23. Januar 2009
Nachdem Kreisdirektor Helmut Etschenberg bereits mit traumhaften 99,49 Prozent und ohne Gegenkandidaten in den Wettstreit um das erste Amt in der StädteRegion Aachen geschickt worden war, wurden auch die Kandidaten für die Direktwahlbezirke und die Reserveliste weitestgehend einvernehmlich nominiert. Nachdem die beiden amtierenden Kreistagsabgeordneten Waltraud Haake und Gertrud Theißen nicht wieder antreten ist unser Kandidat:
Alexanders Ledners. Zum persönlichen Vertreter wurde Micha Kreitz gewählt.
30. August 2009
Bei der Kommunalwahl wählen erstmals die zehn Kommunen der StädteRegion den StädteRegionstag als regionales Parlament und an dessen Spitze den StädteRegionsrat.
21. Oktober 2009
Konstituierung der StädteRegion Aachen.